Der neue AI-Act der EU – Welche Verpflichtungen ergeben sich für die Kommunen?

Der „AI-Act“ (Regulation (EU) 2024/1689) ist das erste EU-weit verbindliche Gesetz für Künstliche Intelligenz. Die Regelung arbeitet mit einem risikobasierten Ansatz: Anwendungen mit „hohem Risiko“ – etwa bei Bildung, Beschäftigung, Sozial- oder Gesundheitsleistungen – unterliegen strengen Auflagen.  

Alle Kommunen nutzen genau solche Datenbereiche und werden deshalb fast immer als sog. „Deployers“ hochrisikorelevanter KI-Systeme eingestuft. Und auch MS-Office bietet inzwischen eine KI-Integration! Damit greift Art. 29 AI Act: Beschäftigte, die mit diesen Systemen arbeiten oder sie beaufsichtigen, müssen angemessen geschult sein.

Ausführliche Beschreibung

Worum geht es?

Das Seminar klärt, was der AI-Act eigentlich ist: wie entstand er, welche Ziele verfolgt er und wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung aus? Eine der wichtigsten „Folgen“, die für die Kommunen eintreten, ist, dass alle MitarbeiterInnen, die Künstliche Intelligenz einsetzen, bezüglich der mit deren Einsatz verbundenen Risiken geschult werden müssen. Über eine solche Schulung ist ein Nachweis zu erbringen. Welche Inhalte dazu zu vermitteln sind, wird ebenfalls in diesem Seminar dargestellt. 

Nach dem Seminar haben die TeilnehmerInnen einen klaren Überblick über die Schulungs- und Haftungsfragen. Außerdem erhalten Sie eine Checkliste dazu, ob und inwieweit sie vom AI-Act betroffen sind.

Schwerpunkte:

  •  Der AI-Act - Grundlagen
  • Die vier Risikostufen
    • Pflichten des „Deployers“ Kommune
      Art. 29 verpflichtet Deployers, qualifiziertes Personal mit menschlicher Aufsicht einzusetzen
    • Kommunale Fachämter arbeiten mit besonders sensiblen Daten (z.B. Melde-, Gesundheits-, Sozial-, Bildungsdaten). Fallen KI-Anwendungen in diese Bereiche, sind sie fast automatisch hochrisiko-pflichtig.
    • Fehlbedienung oder mangelnde Aufsicht kann zu Grundrechtsverletzungen, Verwaltungsfehlern und Bußgeldern führen.
  • Ausblick: Inhalt, Umfang und Nachweis der 4-stündigen Pflicht-Schulung für kommunale MitarbeiterInnen

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte aus den Bereichen Kämmerei, IT, Personal und Fachämtern, Datenschutz- und Informationssicherheits­beauftragte, Digitalisierungs- und Projektleitungen, StabsmitarbeiterInnen

Was ist noch wichtig?

Ein Seminar zur Schulung der MitarbeiterInnen nach den Vorgaben des AI-Acts findet am 30.06.2025 und 25.09.2025 statt.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Sebastian Siering

Sebastian Siering, MPA, ist Berater für Strategie-, Personal- und Organisationsfragen bei der OptiSo-Gruppe. Er verfügt über langjährige Verwaltungspraxis mit den Schwerpunkten E-Government, Geschäftsprozess- und Wirtschaftlichkeitsanalysen und Stellenbemessung.

Kommende Termine

Termin:
22.09.2025, 09:30 Uhr - 11:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

 Onlineform
Dozent*in:
Sebastian Siering
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 145,00 EUR
Andere: 195,00 EUR

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