Der AI-Act (Regulation (EU) 2024/1689) verpflichtet öffentliche Stellen, beim Einsatz von Hochrisiko-KI nur geschulte Mitarbeiter einzusetzen!
In nahezu jedem Fachamt arbeiten KI-Lösungen mit Meldedaten, Sozial-, Gesundheits- oder Bildungsdaten und fallen damit automatisch in die sog. Hochrisiko-Kategorie. Und auch MS-Office bietet inzwischen eine KI-Integration! Dieses Seminar vermittelt die notwendigen Kompetenzen für den regelkonformen Umgang mit KI. Die TeilnehmerInnen erhalten nach dem Seminar einen Nachweis über die erfüllte Schulungspflicht.
Worum geht es?
In Europa gelten weltweit einmalig mit dem sog. AI-Act Regelungen und Einschränkungen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Dieses Seminar gibt einen Überblick zu den Grundlagen der Regelungen und erläutert die Risikoklassifizierungen. In vielen Bereichen einer Kommunalverwaltung fallen Daten unter die Hochrisiko-Einstufung, was besondere Verpflichtungen mit sich bringt.
Dazu zählt insbesondere die verpflichtende Schulung jener MitarbeiterInnen, die KI einsetzen oder die mit Fachanwendungen arbeiten, in die KI bereits integriert ist. Auch MS-Office bietet inzwischen eine KI-Integration!
Das Seminar vermittelt Rechtssicherheit bezüglich der zu beachtenden Vorschriften. Alle TeilnehmerInnen erhalten nach dem Seminar den notwendigen Nachweis nach Art. 26 AI-Act.
Schwerpunkte:
- AI-Act-Überblick – Ziele, Aufbau, Zeitplan, Risikoklassen
- Hochrisiko-Systeme in Kommunen – typische Anwendungsfälle, Pflichten des Deployers, Art. 10–15 (Risiken, Risikomanagement, Grundrechte, Datenqualität, Transparenz, Kontrolle, Verantwortlichkeiten)
- Menschliche Aufsicht und Grundrechtsschutz – Fehlentscheidungen, Beschwerdewege
- Pflichtschulung und Nachweis – Wortlaut Art. 26 (2), interne Prozesse, Auditanforderungen
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus allen Verwaltungsbereichen, die KI einsetzen oder/und mit Fachanwendungen arbeiten, in die KI integriert ist.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.