Neue Geschäftsfelder für Stadtwerke?

Der Fachkräftemangel in Deutschland führt dazu, dass in vielen Bereichen Versorgungsengpässe drohen. Das betrifft auch Dienstleistungen, die für das tägliche Leben essentiell sind, z.B. Installationstätigkeiten. Oft haben die Stadtwerke das nötige Knowhow und die Kapazitäten diesen Mangel aufzufangen. Dabei können sie im Sinne des Klimaschutzes auf innovative, effiziente und umweltfreundliche Technologien setzen. Angesichts der Energie-, Gas- und Klimakrise ist zudem ein Ausbau der regenerativen Energieversorgung – bspw. durch Photovoltaikanlagen – zwingend erforderlich. Hier eröffnet sich die für die Kommunen die Chance, Treiber der Energiewende zu werden. Aber dürfen sie das auch?

Ausführliche Beschreibung

Worum geht es?

Ob und inwieweit Geschäftsfelderweiterungen kommunaler Unternehmen zulässig sind, bestimmt sich nach den kommunalrechtlichen Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung (§ 136 NKomVG). Diese sind i.d.R. dann zulässig, wenn die Vorgaben der sog. „Schrankentrias“ erfüllt sind: Erforderlich ist, dass ein öffentlicher Zweck die Betätigung rechtfertigt, die wirtschaftliche Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Kommune steht und der Zweck nicht besser oder wirtschaftlicher durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann.

Für den Bereich der Energiewirtschaft sieht § 136 Abs.1. S.3 ff NKomVG bereits seit dem Jahr 2016 deutliche Erleichterungen vor. Was gilt aber bei handwerklichen Tätigkeiten, die bislang vor allem die privaten Handwerksbetriebe wahrnehmen. Auch hier kann sich – etwa, wenn ein Installateur im Ort aus Altersgründen seinen Betrieb aufgibt und die Angestellten ihn nicht fortführen können oder wollen – aber Heizungsanlagen weiter gewartet werden müssen oder Wärmepumpen installiert werden sollen, die Frage nach der Übernahme durch das kommunale Unternehmen stellen.

Das Seminar gibt einen Überblick über die kommunalrechtlichen Vorgaben der wirtschaftlichen Betätigung und erläutert, wie diese praktischen Fragen rechtlich gelöst werden können

Schwerpunkte:

Kommunalverfassungsrechtliche Vorgaben der wirtschaftlichen Betätigung
  • Schrankentrias nach § 136 Abs. 1 S. 2 NKomVG
  • Ausnahmen der Schrankentrias § 136 Abs. 1 S. 3, 4 NKomVG
  • Örtlichkeitsprinzip und Ausnahmen
  • Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
  • sog. Annextätigkeiten

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, BürgermeisterInnen, Kämmerer/Finanzverantwortliche.

MitarbeiterInnen der Beteiligungsverwaltung sowie von kommunalen Unternehmen.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dr. Dominik Lück

Dr. Dominik Lück ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei „Dombert Rechtsanwälte PartmbB“ in Potsdam. Er ist u.a. Spezialist für Datenschutzrecht und in diesem Zusammenhang bundesweit tätig.

Kommende Termine

Termin:
14.01.2025, 09:30 Uhr - 11:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Dominik Lück
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 145,00 EUR
Andere: 195,00 EUR

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